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VL-Vertrag: Aufbau und Funktionsweise

Verstehen Sie, wie Vermögenswirksame Leistungen aufgebaut sind und wie Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer davon profitieren können.

7 min Lesezeit Anfänger März 2026
Übersicht eines VL-Vertrags mit Stift und Rechner auf Schreibtisch, zeigt finanzielle Planung und Vermögensaufbau

Was ist ein VL-Vertrag eigentlich?

Ein VL-Vertrag ist die Grundlage für Vermögenswirksame Leistungen. Es’s eine spezielle Sparform, bei der Ihr Arbeitgeber Sie finanziell unterstützt. Das funktioniert so: Der Arbeitgeber zahlt monatlich Geld auf Ihr Sparkonto oder in Fondspläne ein — komplett zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt.

Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen VL-Vertrag abschließen können. Oder wenn sie davon gehört haben, erscheint die ganze Sache zu kompliziert. Aber ehrlich gesagt: Es ist deutlich einfacher als viele denken. Wir zeigen Ihnen jetzt, wie alles funktioniert und welche Vorteile Sie wirklich haben.

Hände halten Sparkasse-Buch mit Münzen und Banknoten auf Holztisch, Symbol für Sparen und Vermögensaufbau

Der Aufbau eines VL-Vertrags

Jeder VL-Vertrag besteht aus drei Hauptakteuren: Sie als Arbeitnehmer, Ihr Arbeitgeber und das Finanzinstitut (Bank oder Fondsgesellschaft). Der Vertrag regelt, wie die monatlichen Zahlungen erfolgen und wo das Geld angelegt wird.

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Die Arbeitgeberleistung

Ihr Arbeitgeber zahlt jeden Monat einen festen Betrag in den VL-Vertrag ein. Die maximale Leistung liegt bei 40 Euro monatlich — das sind 480 Euro pro Jahr. Manche Arbeitgeber zahlen weniger, einige zahlen auch mehr. Das sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

02

Die Bindungsfrist

Nach Abschluss des Vertrags sind die Gelder für 6 Jahre (72 Monate) gesperrt. Das heißt, Sie können nicht einfach über das Geld verfügen. Diese Sperrfrist ist aber auch wichtig — sie bringt Ihnen Steuervorteile.

03

Die Anlageform

Sie wählen, wo das Geld fließt: Bausparvertrag, Fondssparplan oder Banksparpläne. Jede Form hat ihre Besonderheiten. Bei einem Bausparvertrag sparen Sie für später ein Darlehen. Bei Fondssparplänen investieren Sie in Wertpapiere.

Geschäftsfrau am Schreibtisch mit Vertragsunterlagen, Stift und Taschenrechner, berät zu VL-Vertrag und Vermögensaufbau
Checkliste mit Häkchen auf Papier, symbolisiert Anforderungen und Voraussetzungen für VL-Verträge

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht jeder kann einen VL-Vertrag abschließen. Es gibt bestimmte Anforderungen, die Sie erfüllen müssen — aber keine Sorge, die meisten Arbeitnehmer erfüllen sie automatisch.

Gehalt und Einkommen: Sie müssen als Arbeitnehmer tätig sein und Lohn oder Gehalt beziehen. Beamte, Richter und Soldaten haben andere Regelungen. Freiberufler können in der Regel nicht am VL-Programm teilnehmen.

Alter: Es gibt keine Altersgrenze nach oben. Sie können mit 20 oder mit 60 Jahren einen VL-Vertrag abschließen — solange Sie noch im Berufsleben stehen.

Betriebszugehörigkeit: Manche Arbeitgeber verlangen, dass Sie mindestens 6 Monate oder ein Jahr im Betrieb tätig sind, bevor Sie einen VL-Vertrag abschließen können. Das ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

So funktioniert die Auszahlung und Verwendung

Nach 6 Jahren endet die Sperrfrist. Dann können Sie über Ihr Geld verfügen. Was Sie damit machen, hängt von der gewählten Anlageform ab.

Bei Bausparverträgen:

Nach der Sperrfrist haben Sie zwei Optionen. Sie können das angesparte Geld abheben und für Immobilien nutzen. Oder Sie lassen es im Bausparvertrag und bauen später ein Darlehen auf. Viele Menschen nutzen die VL-Leistungen später, um Eigenkapital für ein Haus zusammenzusparen.

Bei Fondssparplänen:

Hier ist es einfacher. Nach 6 Jahren können Sie die Fonds verkaufen und das Geld abheben. Sie können es auch liegen lassen und weitersparen — manche Menschen halten ihre Fondssparpläne über 10 oder 15 Jahre.

Kalender mit eingekreisten Terminen zeigt 6-Jahres-Sperrfrist und Ablaufdatum von Vermögenswirksamen Leistungen

Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Warum sollten Sie einen VL-Vertrag abschließen? Die Gründe sind überzeugend — es ist praktisch kostenloses Geld vom Arbeitgeber.

Kostenlose Arbeitgeberleistung

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich. Das ist zusätzliches Geld, das Sie nicht aus Ihrem Gehalt bezahlen müssen.

Steuerersparnis durch die Sperrfrist

Die 6-jährige Bindungsfrist bringt echte Steuervorteile. Sie zahlen weniger Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.

Vermögensaufbau ohne Mühe

Das Geld fließt automatisch. Sie müssen nicht aktiv sparen — der Arbeitgeber macht’s für Sie.

Finanzierung von Immobilien

Bei Bausparverträgen sammeln Sie Eigenkapital für später. Das ist wichtig, wenn Sie irgendwann ein Haus bauen oder kaufen wollen.

Zinsen und Renditen

Bei Bausparverträgen gibt’s garantierte Zinsen. Fondssparpläne können höhere Renditen bringen — allerdings mit etwas mehr Risiko.

Staatliche Förderung möglich

Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage. Das ist extra Geld vom Staat.

Das Wichtigste zusammengefasst

Ein VL-Vertrag ist eine einfache Möglichkeit, Vermögen aufzubauen — mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers. Sie müssen nichts kompliziertes verstehen. Hier’s die Kurzfassung:

  • Der Arbeitgeber zahlt monatlich Geld in Ihren Sparvertrag
  • Das Geld ist 6 Jahre lang gesperrt (Sperrfrist)
  • Sie profitieren von Steuerersparnis während dieser Zeit
  • Nach 6 Jahren können Sie über das Geld verfügen
  • Wählen Sie zwischen Bausparvertrag oder Fondssparplan

Falls Ihr Arbeitgeber VL anbietet und Sie’s bisher nicht gemacht haben — es wird Zeit. Das ist eines der besten Angebote, die Arbeitgeber machen. Sie bekommen echtes kostenloses Geld und sparen gleichzeitig Steuern. Besser geht’s nicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu Vermögenswirksamen Leistungen und VL-Verträgen. Die hier beschriebenen Inhalte stellen keine individuelle Finanzberatung dar. Steuerliche Regelungen und Angebote können je nach persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen. Für konkrete Fragen zu Ihrem individuellen Fall empfehlen wir, mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank oder einem Steuerberater zu sprechen. Die Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, Vollständigkeit wird nicht garantiert.