VL-Vertrag: Aufbau und Funktionsweise
Erfahren Sie, wie VL-Verträge aufgebaut sind, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon profitieren.
Mehr lesenVerstehen Sie die Grundlagen von VL-Verträgen, Arbeitgeberleistungen und Anlageformen wie Bausparverträge und Fondssparpläne.
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers, die in staatlich geförderte Sparverträge fließen. Viele Arbeitnehmer kennen diese Möglichkeit gar nicht oder wissen nicht, wie sie davon profitieren können. Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige über VL-Verträge, Sperrfristen und die verschiedenen Anlageformen.
Detaillierte Informationen zu allen Aspekten von Vermögenswirksamen Leistungen
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Ein spezieller Sparvertrag, in den der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen einzahlt. Der Arbeitnehmer kann selbst zusätzlich Geld einzahlen und erhält Steuervorteile und Arbeitnehmersparzulage.
Der freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers zu einem VL-Vertrag. Die maximale jährliche Summe ist begrenzt und wird meist in monatlichen Raten eingezahlt. Viele Arbeitgeber zahlen zwischen 6,65 und 13,30 Euro monatlich.
Die Sperrfrist ist die Zeit, während der Sie nicht auf Ihr Geld zugreifen können. Üblich ist eine siebenjährige Bindungsfrist. Danach können Sie das Geld auszahlen lassen oder weiterhin sparen.
Eine Anlageform für VL, bei der das Geld für einen Immobilienkredit angespart wird. Sie sparen Zinsen und profitieren von Bausparzinsen. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie ein Bauspardarlehen aufnehmen.
Eine Anlageform für VL mit höherem Renditepotential. Das Geld wird in Investmentfonds angelegt. Ideal für Sparer mit längerer Anlagehorizont, die von Wertpapieren profitieren möchten.
Ein staatlicher Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen. Der Staat zahlt einen Prozentsatz Ihres eingezahlten Geldes hinzu. Die Höhe ist einkommensabhängig und beträgt bis zu 9% der Sparleistung.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu VL-Verträgen und Vermögenswirksamen Leistungen
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen erhalten. Es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Manche Unternehmen und Branchen zahlen diese regelmäßig, andere nicht. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob VL für Ihre Position vorgesehen sind.
Ja, aber mit Nachteilen. Wenn Sie vor Ende der Sperrfrist (meist 7 Jahre) kündigen, verlieren Sie die Steuerersparnisse und Zulagen. Im Notfall ist es möglich, aber es kostet Sie Geld. Deshalb sollten Sie nur einen VL-Vertrag abschließen, wenn Sie das Geld wirklich mindestens 7 Jahre nicht brauchen.
Das hängt von Ihren Zielen ab. Ein Bausparvertrag ist sicherer und macht Sinn, wenn Sie später ein Haus bauen oder kaufen wollen. Ein Fondssparplan bietet höheres Renditepotential und ist besser für langfristige Vermögensaufbau ohne konkreten Immobilienbezug. Beide Formen sind für VL geeignet und profitieren von Steuervergünstigungen.
Die Höhe variiert je nach Arbeitgeber und Branche. Typischerweise zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 und 13,30 Euro monatlich, manche auch mehr. Öffentliche Dienste zahlen oft die gesetzlich mögliche Höchstgrenze. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die konkrete Höhe für Ihre Position.
Nein, Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Das ist normalerweise im VL-Vertrag vorgesehen, aber Sie sollten sich informieren, wie der Antragsprozess läuft. Ohne Antrag erhalten Sie keinen Zuschuss vom Staat, auch wenn Sie berechtigt sind. Die Frist für die Antragstellung ist wichtig — üblicherweise bis zu 2 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres.
Nach 7 Jahren Sperrfrist haben Sie mehrere Optionen: Sie können das Geld auszahlen lassen, weiterhin sparen lassen, das Geld bei einem Bausparvertrag in ein Darlehen umwandeln oder den Vertrag verlängern. Besprechen Sie mit Ihrem Finanzinstitut, welche Option zu Ihren Zielen passt.